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„2-G-Regelung“ und Aufteilung des Festivalgeländes

„2-G-Regelung“ und Aufteilung des Festivalgeländes

Ludwigshafen, den 23. August 2021 — Weil die 25. Corona-Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vorläufig weiterhin an den Inzidenzzahlen als Gradmesser festhält, bedarf es einer Sondervereinbarung, wenn trotzdem größere Veranstaltungen stattfinden sollen. Die Anträge dazu müssen von der jeweiligen Stadt gestellt werden, die die Mitverantwortung trägt.

Da die Stadt Ludwigshafen einer zunächst angestrebten Lösung (vergleichbar der des zeitgleich stattfindenden „Backfischfestes“ der Stadt Worms) nicht zustimmen wollte, nach der 5.000 Teilnehmer, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind (3 G), sich auf einem abgegrenzten Festivalgelände aufhalten dürfen, fanden am 17. 8. konstruktive Gespräche zwischen der Stadt und der Leitung des Filmfestivals statt, um das auf der Parkinsel bereits fast fertig aufgebaute Filmfestival nicht nur mit Zustimmung der Landesregierung, sondern auch der Stadt Ludwigshafen durchführen zu können.

Der daraus resultierende Antrag der Stadt Ludwigshafen auf eine Sondergenehmigung wurde nun am 20. August seitens des Gesundheitsministeriums der Landesregierung genehmigt. Danach müssen die vier Kinos, die zwei Gastronomiebereiche und der Bereich der Filmgespräche durch Einzäunung voneinander getrennt und die Zugänge einzeln kontrolliert werden.
Als weitere Sicherheitsmaßnahme wurde festgelegt, dass ausschließlich geimpfte und genesene Besucher in die einzelnen Festivalbereiche zugelassen werden (sowie nachgewiesen aus medizinischen Gründen nicht impfbare Personen und Kinder).

Bereits erworbene Tickets, die wegen dieser 2-G-Auflage nicht mehr genutzt werden können, wird das Festival auf Wunsch der Betroffenen zurückerstatten.


KURZFASSUNG


Auf das „17. Festival des deutschen Films Ludwigshafen am Rhein 2021“ werden nur Geimpfte und Genese zugelassen. Außerdem muss das Festivalgelände in mehrere Einzelbereiche aufgeteilt werden, in denen der Zutritt jeweils einzeln zu kontrollieren ist. So lautet der Antrag auf Sondergenehmigung der Stadt Ludwigshafen an die Landesregierung, den das zuständige Gesundheitsministerium am 20. August genehmigt hat.

Vorausgegangen waren Gespräche zwischen der Stadtspitze und der Leitung des Filmfestivals, nachdem klar war, dass die Stadt Ludwigshafen nicht dem Beispiel von Worms folgen würde, wo beim etwa zeitgleich stattfindenden „Backfischfest“ auf abgegrenztem Gesamtgebiet 5.000 Besucher mit der „3-G-Regelung“ (geimpft, genesen, getestet) teilnehmen dürfen. Unter den nun vereinbarten, vergleichsweise scharfen Bedingungen kann jetzt das auf der Parkinsel bereits fast fertig aufgebaute Filmfestival, zu dem in diesem Jahr besonders viele Filmstars erwartet werden, am 1. September beginnen.

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